§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Glanz Design und dem Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen im Bereich Konzeption, Gestaltung, Entwicklung, Erneuerung, Beratung und Wartung von Websites sowie damit zusammenhängender Dienstleistungen.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht abgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Glanz Design hätte ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass Glanz Design erneut auf sie hinweisen müsste.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Glanz Design sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch ein Angebot von Glanz Design und dessen Annahme durch den Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail) zustande. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrags ist das jeweilige individuell verhandelte Angebot.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder einer Auftragsbestätigung in Textform. Glanz Design erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Konzeption und Neuentwicklung von Websites
- Erneuerung, Modernisierung und Redesign bestehender Websites
- Beratung und Analyse (z. B. Website-Audit, SEO-Analyse, Konzeptberatung)
- Wartung und Pflege bestehender Websites
- Vermittlung und Einrichtung von Hosting-Leistungen Dritter
(2) Glanz Design ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
(3) Sofern im Angebot nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Glanz Design weder eine bestimmte Reichweite, ein bestimmtes Suchmaschinen-Ranking noch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Website.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt Glanz Design alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Markenmaterialien, Zugangsdaten) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er an sämtlichen überlassenen Inhalten die zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte besitzt (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) und ihre Verwendung weder gegen gesetzliche Vorschriften noch gegen Rechte Dritter verstößt.
(3) Notwendige Freigaben und Entscheidungen des Auftraggebers haben unverzüglich nach entsprechender Aufforderung durch Glanz Design zu erfolgen. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von Glanz Design und können vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine entsprechend verschieben.
(4) Verstößt der Auftraggeber gegen seine Mitwirkungspflichten, ist Glanz Design berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand nach dem üblichen Stundensatz von Glanz Design gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils individuellen Angebot („Pay-Per-Project"). Vereinbarte Preise verstehen sich in Euro.
(2) Glanz Design ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder berechnet.
(3) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Glanz Design ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe (in der Regel 30–50 % des Auftragswerts) zu verlangen. Das Nähere regelt das individuelle Angebot.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Glanz Design berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 6 Liefer- und Fertigstellungstermine
(1) Angegebene Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Die Einhaltung verbindlicher Termine setzt voraus, dass alle vom Auftraggeber zu erbringenden Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vertragsgemäß erfolgen. Andernfalls verschieben sich die Termine entsprechend.
(3) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von Glanz Design nicht zu vertretende Hindernisse befreien Glanz Design für die Dauer ihrer Auswirkung von der Pflicht zur Leistung.
§ 7 Abnahme
(1) Soweit die Leistung von Glanz Design einen Werkerfolg im Sinne der §§ 631 ff. BGB schuldet (insbesondere bei der Erstellung einer Website), ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm Glanz Design das Werk in vertragsgemäßem Zustand bereitgestellt hat.
(2) Erklärt der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung und entsprechender Aufforderung durch Glanz Design und benennt er innerhalb dieser Frist auch keine wesentlichen Mängel in Textform, gilt das Werk als abgenommen.
(3) Die produktive Nutzung des Werks (insbesondere die Veröffentlichung der Website) durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als Abnahme, sofern der Auftraggeber nicht zuvor in Textform wesentliche Mängel angezeigt hat.
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Sämtliche im Rahmen des Auftrags von Glanz Design erstellten Werke (Konzepte, Designs, Quellcode, Grafiken, Texte) sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertraglich zur Nutzung überlassenen Werken für den vereinbarten Vertragszweck. Eine Einräumung weitergehender Nutzungsrechte (insbesondere ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte, Unterlizenzierung) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Vor vollständiger Bezahlung ist die Nutzung der Werke nicht gestattet.
(4) Glanz Design ist berechtigt, im Footer der erstellten Website einen dezenten Urheberhinweis (z. B. „Design & Development by Glanz Design" mit Link zu glanzdesign.de) anzubringen sowie die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken (Portfolio, Website, Social Media) zu nennen und in geeigneter Form abzubilden. Der Auftraggeber kann diesem Recht aus berechtigtem Grund in Textform widersprechen.
(5) Für eingesetzte Drittsoftware und Drittinhalte (z. B. Open-Source-Bibliotheken, lizenzpflichtige Schriftarten, Stockfotos) gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
§ 9 Rechte Dritter und Freistellung
(1) Der Auftraggeber stellt Glanz Design von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechten) durch vom Auftraggeber gelieferte Inhalte resultieren. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(2) Glanz Design ist nicht verpflichtet, gelieferte Inhalte des Auftraggebers auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen.
§ 10 Gewährleistung
(1) Es gilt die gesetzliche Gewährleistung mit folgender Maßgabe: Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen ist Glanz Design zunächst zur Nacherfüllung berechtigt (Mängelbeseitigung oder Neuherstellung nach Wahl von Glanz Design). Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen.
(3) Mängelrügen sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung an Glanz Design zu richten.
(4) Eine Gewährleistung besteht nicht für Mängel, die auf nachträglichen Änderungen, unsachgemäßer Behandlung oder Eingriffen Dritter ohne Zustimmung von Glanz Design beruhen.
§ 11 Haftung
(1) Glanz Design haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Glanz Design – außer in den Fällen des Absatzes 1 – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund einer von Glanz Design übernommenen Garantie bleibt unberührt.
(5) Soweit die Haftung von Glanz Design ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(2) Glanz Design verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Glanz Design.
(3) Sofern Glanz Design im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 13 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Einmalige Aufträge (insbesondere die Erstellung oder Erneuerung einer Website) enden mit ihrer vollständigen Erfüllung und Abnahme.
(2) Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Wartungs- und Pflegeverträge) richten sich hinsichtlich Laufzeit und Kündigung nach dem individuellen Angebot. Soweit dort nicht abweichend geregelt, ist die ordentliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel selbst.